Darf ich Besuchenden meiner Anlässe einen Newsletter per E-Mail schicken?
Ja, das Schweizer Gesetz erlaubt, bestehenden Kunden und Kundinnen den eigenen Newsletter zuzustellen. Auch wenn der Grundsatz besagt, dass zuerst eine ausdrückliche Einwilligung gegeben werden muss, hält Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖP) folgende Ausnahme fest:
«Die angegangene Person ist Kundin oder Kunde des Unternehmens, und die Werbung betrifft ähnliche Produkte oder Dienstleistungen desselben Unternehmens. Zudem kann die Person die Werbung jederzeit ablehnen. Diese Ausnahme ist nur gültig, wenn ein Verkauf stattgefunden hat oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde. […] In jedem Fall muss die Identität des Absenders angegeben werden, und es muss eine einfache und kostenlose Möglichkeit bestehen, weitere Werbung abzulehnen, in der Regel mit einem Abmeldelink.»